Pensionsordnung

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  • Selbstverständlich ist eine tierärztliche Betreuung Ihres Haustieres zu jeder Zeit gewährleistet.
  • Verletzte und kranke Tiere mit Parasitenbefall können nicht aufgenommen werden.
  • Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir nur wirksam schutzgeimpfte Tiere mit folgenden Impfungen annehmen können:

Hunde:

  • Staupe
  • Hepatitis
  • Leptospirose
süßer Hund
  • Parvovirose
  • Tollwut

Katzen:

  • Katzenschnupfen
  • Katzenseuche
  • Leukose (evtl.)
  • FIP (evtl.)
  • Tollwut ( nicht bei reinen Wohnungskatzen )

Achten Sie deshalb auf richtigen Impfschutz!

Gültiger Impfpass ist zu hinterlegen.


Alle Impfungen müssen mindestens 2 Wochen alt sein und dürfen höchstens ein Jahr zurückliegen.

Sind Sie sich unklar über den Impfzustand Ihres Lieblings fragen Sie bitte Ihren Tierarzt.

Auch in Ihrem Interesse muss Ihr Haustier ausreichend entwurmt und mit einem aktiven Flohschutz versehen sein. (ein Flohschutzband ist nicht ratsam)

Um Ihren Liebling die ersten Stunden zu erleichtern, können Sie gern getragene T-Shirts oder eine Lieblingsdecke mitschicken. Haben Sie jedoch Verständnis, dass wir für diese Sachen und Gegenstände keinerlei Haftung übernehmen.

Eigene Halsbänder und Leinen sind erforderlich.

Spezial- oder Diätfutter (z.B. Hill`s, Royal Canin, etc.) muss mitgebracht werden.

Kaninchen, Meerschweinchen, etc. werden am liebsten im eigenen Käfig zur Pflege übernommen, selbstverständlich haben wir Käfige in begrenztem Umfang zur Verfügung:

  • Käfigtiere werden bei mir unter optimalen Bedingungen gehalten. Ich bitte die Tierbesitzer das gewohnte Futter und ausreichend große Käfige mitzubringen.
  • Durch eine sehr kleine Anzahl von Pensionsgästen kann eine hohe Qualität und individuelle Betreuung garantiert werden.
  • Für die Schulferienzeit ist eine rechtzeitige Anmeldung erforderlich!
  • Außerhalb der Schulferien ist meist auch eine kurzfristige Aufnahme möglich.
  • Tagesbetreuung auf Anfrage möglich.

Die Reservierung hat nur mit Unterschrift und 50 % Anzahlung des Pensionspreises Gültigkeit. Der Restbetrag ist bei Abgabe des Tieres fällig. Bei Vertragsrücktritt wird ein Entschädigungsaufwand in der Höhe der Anzahlung fällig. Bei kurzfristigem Vertragsrücktritt (1-3 Tage vor Aufnahme) wird ein Entschädigungsaufwand von 100 % des gesamten Pensionspreises fällig.